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Frage
Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 1.0b
1.0b
09.06.2010
Müssen "interne" Edifact-Nachrichten die vom eigenen Netzbetreiber zum eigenen Händler oder umgekehrt, geschickt werden elektronisch archiviert werden oder reicht ein abspeichert auf einen Datenträger aus?

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit aufbewahrungspflichtigen Daten und Dokumenten der Markkommunikation.

Keine Datenformatfrage.

Sehr geehrte Frau Schmidtpeter,

bei Ihrer Frage handelt es sich nicht um eine EDIFACT-Datenformatfrage.
Fragen zu Archivierungspflichten können durch die Projektgruppe EDI@Energy nicht beantwortet werden.
Darüber hinaus werden in den Allegemeinen Festlegungen keine Handlungsempfehlungen zum Umgang mit aufbewahrungspflichtigen Daten und Dokumenten in der Marktkommunikation beschrieben.
Es wird lediglich unter dem Aspekt "Sicherheit des Austausches von EDIFACT-Nachrichtendateien", ein Hinweis auf eine Sammlung technischer und organisatorischer Empfehlungen der Projektgruppe "VEDIS" (Sicherheit und Verbindlichkeit beim elektronischen Datenaustausch) gegeben.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forum Datenformate



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