Sehr geehrter Herr Schulz,
hier ist die Regelung von Seite 14 des CONTRL / APERAK Anwendungshandbuchs in der Version: 2.0c vom 01.04.2010 anzuwenden, die da lautet: „Die „Kann“-Felder („O“, „D“ und „A“) müssen leer oder bei Füllung ebenfalls mit einem Wert aus dem Wertevorrat gefüllt sein.“ Somit ist auch eine „leere Angabe“ eine „erlaubte Angabe“. Somit darf in dem von Ihnen beschriebenen Fall keine APERAK versendet werden.
Freundliche Grüße,
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