Hallo Herr Schlüfter,
nur die Angaben im AHB sind MUß-Angaben. Der Austausch der Bankverbindungen erfolgt erfahrungsgemäß losgelöst von den EDIFACT-Nachrichten und ist z.B. im Lieferantenrahmenvertrag (als Anlage) vereinbart.
Falls gewünscht, könnte die Information zur Unterscheidung unterschiedlicher Bankverbindung genutzt werden. Dies wäre bilateral zu vereinbaren.
Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate |