Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurden Rechnungen aufgrund der Aufteilung auf den Steueranteil abgelehnt.
Unserer Softwarehersteller teilte uns dazu Folgendes mit: Die einzelnen Abschläge werden im Rahmen der Soll-Versteuerung monatlich gebucht und versteuert. Daher findet monatlich eine kaufmännische Rundung der einzelnen Teilbeträge statt. Bei einer monatlichen Rundung auf die zweite Nachkommastelle ergibt sich oftmals, aber nicht zwingend, ein leicht abweichender Betrag (Cent) zu dem Ergebnis, welches man erhält, wenn man die Gesamtsumme der Abschläge einmalig mit der Umsatzsteuer versieht. Unser Softwarehersteller verweist auf das übliche gesetzliche Verfahren im Rahmen der Soll-Versteuerung nach §16 USTG und dass die Software testiert ist.
Nach unserer Auffassung ist das Verfahren kein Fehler und daher kein Grund einer Ablehnung der Rechnungen. Ist unsere Auffassung richtig? |