Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 27.01.2016 Zwischenabrechnungen zum 31.12.15 erstellt. Einige Lieferanten lehnen diese Rechnungen ab, da der vorausbezahlte Betrag falsch ist.
Beispielsweise erwartet ein Lieferant noch einen Abschlag (Zeitraum 05.12.15 – 04.01.2016) mit Fälligkeit 05.01.2016, beglichen am 11.01.2016.
Unser System zieht diesen Abschlag in der Zwischenabrechnung nicht als Vorauszahlung heran.
Ist die Ablehnung des Lieferanten korrekt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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