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Frage
INVOIC


10.04.2015
Seit den Datenformaten zum 10/2014 reklamiert ein Marktpartner Rechnungen, welche mit Niederspannungszuschlag abgerechnet werden, mit der Begründung, dass hier bei den Belegzeilen das zweite MOA-Segment mit dem Qualifier '131' gemäß Arbeitshandbuch fehlt. Im PCD-Segment muss der Prozentsatz und nicht der Betrag stehen.

Da der prozentuale Niederspannungszuschlag als Aufschlag auf die Menge (und nicht auf den Preis) erfolgt, ist aus unserer Sicht dieses geforderte Segment nicht notwendig.

Frage:
Muss dieses Segment 131 bei einer Abrechnung des NSP-Zuschlages (auf die Menge) im INVOIC mit ausgeprägt werden?


ALC-Gruppe zur Angabe bei NSp.-Zuschlag entfällt bei vorheriger Erhöhung gemessener Menge

Sehr geehrter Frau Jacob,

so wie wir Ihre Frage verstehen erfolgt der sog. Niederspannungszuschlag nicht durch einen monetären Aufschlag, sondern in dem die gemessene Menge um die im Trafo erfolgten Verluste erhöht wird.
Wenn dem so ist, dann muss dem Lieferanten die so ermittelte Menge zur Verfügung gestellt worden sein und diese ist abzurechnen. Dabei muss die Regel „Menge energetisch (QTY+47) * Preis (PRI) den Positionsbetrag im MOA+203 ergibt“ eingehalten sein (wir unterstellen aus Vereinfachungsgründen, dass es sich um keinen Artikel mit zeitlicher Mengenkomponente handelt). Somit ist in diesem Fall weder ein MOA+131, noch die Segmentgruppe 39 mit den in dieser enthaltenen Segmenten (wie z. B. dem Umspannungszuschlag“) und Segmentgruppen zu übermitteln.
Fazit: Wenn für die Abrechnung der Position Arbeit die Regel: Menge * Preis = Betrag eingehalten ist und die Menge an den Lieferanten übermittelt wurde und ihm somit bekannt ist, muss kein MOA+131 übertragen werden. Sollte dies nicht eingehalten sein, weil beispielsweise zwar mit der höheren Menge gerechnet wurde, diese aber dem Lieferanten nicht bekannt ist und somit ein höherer Betrag vorliegt, ist de facto der Umspannungszuschlag nicht in der Menge, sondern als monetärer Zuschlag eingeflossen: In diesem Fall ist dann ein MOA+131 und die SG39 wie oben erläutert zu verwenden und ein Fehlen dieser darf berechtigterweise reklamiert werden.

Freundliche Grüße,

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