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APERAK


13.09.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Netzbetreiber hat uns eine INVOIC geschickt, in welcher 4x die gleiche Rechnung (mit identischer Rechnungsnummer) enthalten ist. Dies ist natürlich nicht korrekt.

Nach unserem Kenntnis-Stand ist eine Prüfung auf mehrfach erhaltene INVOIC mit gleicher INVOIC-Referenz vorgeschrieben.

Wie verhält es sich allerdings mit einer Prüfung auf mehrfaches Verwenden der gleichen Rechnungsnummer in 1 INVOIC?

Sollte hierauf eine APERAK an den Nachrichten-Sender versandt werden?

Ist es zulässig, wenn wir hierzu eine automatisierte Prüfung in unseren Systemen einrichten, welche INVOICs, welche die identische Rechnungsnummer mehrfach enthalten, per APERAK ablehnen?

Leider konnten wir zu dieser Fragestellung in den veröffentlichen Dokumenten des BDEW keine Antwort finden.

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
O. Knönagel


Rechnungsdubletten können nicht per APERAK abgelehnt werden

Sehr geehrter Herr Knönagel,

 

in dem von Ihnen geschilderten Fall können Sie keine APERAK einsetzen. So wie wir Sie verstehen erhalten Sie in einer INVOIC-Datei viermal dieselbe INVOIC-Nachricht, d. h. viermal dieselbe Rechnung. Sie können diesen Fehler per REMADV gegenüber dem Rechnungssteller kommunizieren. Das heißt, eine dieser Rechnungen ist zu akzeptieren und zu bezahlen (im Fall das sonst keine fachlichen Fehler vorhanden sind), die anderen drei können beispielsweise mit dem Ablehnungsgrund „Z08 - Rechnungsnummer bereits erhalten“ abgelehnt werden.

 

Freundliche Grüße,

 

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