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APERAK
Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen zu APERAK / CONTRL AHB 2.1
APERAK / CONTRL AHB 2.1
19.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern der Marktpartner mit einer ungültigen Absenderadresse (EDIFACT) Nachrichten versendet, kann diese mit Z06 abgelehnt werden oder muss hier bilateral geklärt werden?


Der APERAK Grund Z06 ist in diesem Fall unberechtigt

Sehr geehrter Herr Petersdorf,

der APERAK Ablehnungsgrund Z06 darf nur angewendet werden, wenn der Empfänger der Nachrichtendatei den über die MP-ID angegebenen Absender der Nachrichtendatei nicht in seinen Systemen angelegt hat. Hat der Absender mit einer ungültigen Absenderadresse die EDIFACT-Datei versendet, muss dies bilateral geklärt werden. Der Absender hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er den mit dem Empfänger vereinbarten Kommunikationskanal verwendet (vereinbartes E-Mail-Postfach bzw. AS2-Parameter).

Viele Grüße

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