Sehr geehrter Herr Petersdorf,
der APERAK Ablehnungsgrund Z06 darf nur angewendet werden, wenn der Empfänger der Nachrichtendatei den über die MP-ID angegebenen Absender der Nachrichtendatei nicht in seinen Systemen angelegt hat. Hat der Absender mit einer ungültigen Absenderadresse die EDIFACT-Datei versendet, muss dies bilateral geklärt werden. Der Absender hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er den mit dem Empfänger vereinbarten Kommunikationskanal verwendet (vereinbartes E-Mail-Postfach bzw. AS2-Parameter).
Viele Grüße
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