Sehr geehrter Herr Gruchenberg,
Die Beschreibung zur Verwendung des Transaktionsgrundes Z42 bedarf einer Änderung. Jedoch konnte diese leider nicht mehr für die aktuelle Version
durchgeführt werden. In der GPKE (S.46 letzter Absatz) und der GeLi Gas (S.30 Punkt 3b) ist bereits der Umgang mit Einzügen, die weiter als 6 Wochen
zurückliegen beschrieben. In diesen Beschreibungen ist geregelt, dass bei diesen Einzügen der Prozess Lieferbeginn zur Anwendung kommt und die Termine
und Fristen zum Lieferantenwechsel angewendet werden müssen. Daher wird empfohlen, abweichend zu der aktuellen Beschreibung, den Transaktionsgrund
Z42 analog zum Einzugsprozess in die Zukunft umzusetzen.
Die weiterführende Erläuterung anhand eines Beispiels:
Auf dem Zählpunkt XY fand am 13.6.08 ein Umzug statt, Kunde A ist aus-, Kunde B ist eingezogen. Dieser Umzug wurde nicht mitgeteilt, weder Kunde A
noch Kunde B haben ihren Ein- bzw. Auszug gemeldet. Kunde B entscheidet sich im Januar 2009 für den Lieferanten Z. Dieser meldet
den Kunden B mit Transaktionsgrund Lieferantenwechsel zum 1.3.09 beim Netzbetreiber an. Dieser lehnt die Anmeldung mit der Begründung "Kunde nicht
identifizierbar" ab.
Um diesen Missstand zu beheben, wurde der neue Transaktionsgrund eingeführt. Mit dem Qualifier Z42 erfolgt die Anmeldung nach den Fristen des
Lieferantenwechsels (Anmeldung zum 1.3.09 (Feld Beginn zum). Der Lieferant hat darüber hinaus die Möglichkeit den tatsächlichen Einzugstermin im
Bemerkungsfeld mitzugeben. Der Netzbetreiber empfängt diese Anmeldung und arbeitet diese nach dem Prozess Lieferbeginn ab. Der Netzbetreiber
benachrichtigt den Lieferanten von Kunde A mit einer Zwangsauszugsmeldung zum Vortag des Einzugstermins von Kunde B.
Freundliche Grüße
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