Sehr geehrter Herr Söllner,
aufgrund der Regelung dass ggf. vorhandene Tippfehler in der Segmentbezeichnung aus dem MIG 1:1 in der APERAK zu verwenden sind, stellen diese Tippfehler im Sinne einer konsolidierten Leserfassungen mit Fehlerkorrekturen, keine „tatsächlichen“ Fehler dar. Grund hierfür ist, dass auch mit derartigen Tippfehlern der Prozess funktioniert. Ein weiterer Grund diese Tippfehler nur im Rahmen einer Konsultation anzupassen ist, dass diese zu Anpassungsaufwand in allen Systemen führen, die entsprechende APERAK-Fehlermeldungen erzeugen, was bei allen anderen Tippfehlern, die wir sicherlich auch weiterhin im Rahmen von konsolidierte Leserfassungen mit Fehlerkorrekturen beseitigen werden, nicht der Fall ist.
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