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CONTRL


16.08.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut der Prozessbeschreibung 1.0 für CONTRL (Abbildung 1.3-1) muss eine CONTRL auf jedes eingegangene EDIFACT-Geschäftsdokument (also z.B. MSCONS, UTILMS, … und nicht CONTRL bzw. APERAK) geantwortet werden.
Im Anwendungshandbuch 1.0 (Kapitel 3.1) ist die Antwort mit einer positiven CONTRL nur erforderlich, wenn eine Empfangsbestätigung benötigt wird.
Welches Dokument ist in diesem Fall richtig und wenn eine Bestätigung angefordert werden muss, soll das dann über den Wert 1 im Element UNB.0031 des Geschäftsdokuments erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen / Regards
Dr. Ing. Carsten Brass


Gemäß BNetzA-Vorgabe ist im Rahmen der GPKE-Prozesse immer eine CONTL zu senden, entweder mit der Info: Syntax o.k. oder Syntaxfehler in empfangener Nachrichtendatei

Sehr geehrter Herr Brass,

Das von Ihnen zitierte Aktivitätendiagramm befindet sich im Kapitel 3, in dem das prinzipielle Zusammenspiel der Nachrichten dargestellt wird. Dies ist allgemein gültig.
Aufgrund der in Deutschland gültigen Regelung, dass auf Nachrichtendateien, die im Rahmen der GPKE-Prozesse ausgetauscht werden, immer eine Syntaxfehlermeldung oder Empfangsbestätigung zu versenden ist, ist die dort dargestellte Prüfung, ob eine Empfangsbestätigung benötigt wird, nicht durchzuführen.
Es wird immer eine CONTRL versandt, unabhängig von einem Eintrag im DE0031 des UNB.

Freundliche Grüße,

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