Sehr geehrter Herr Richter,
diese INVOIC ist falsch. Entsprechend der aktuell geltenden Modellfehlerprüfung kann keine APERAK gesendet werden, da für eine solche eine Segmentübergreifende Prüfung nötig wäre. Dem Empfänger der falschen INVOIC ist freigestellt, welchen Weg er wählt um dies dem Erzeuger der fehlerhaften NVOIC mitzuteilen.
Freundliche Grüße,
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