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ORDERS
ORDERS AHB 1.0
1.0
12.06.2017
Sehr geehrtes Forum-Team,

laut Auslegung muss der Netzbetreiber Brennwert und Zustandszahl entsprechend des vom Lieferanten angegebenen Zeitraums übermitteln.

Darf ein Netzbetreiber eine ORDERS ablehnen, wenn diese zu weit in die Zukunft (aber nicht vor Tagesdatum) gerichtet ist, weil die Antwortfrist von 10 WT lt. WiM Kap. D 2 Nr. 2.3 nicht eingehalten werden kann?

Beispiel:

Anfrage BW + ZZ für Zeitraum 01.01.2017 - 02.06.2017

Der Brennwert für Juni 2017 liegt dem NB erst im Folgemonat, spätestens am 10. WT vor.

Die Bearbeitungsfrist wird massiv überschritten. Kann der NB die Anfrage ablehnen und der LF muss die Anfrage zu gegebener Zeit erneut stellen oder muss der NB diese Anfragen auch außerhalb der Bearbeitungsfrist "sammeln" und beantworten sobald die Daten vorliegen?

Vielen Dank im Voraus.

Andreas Bräuer


Frist zur Beantwortung der Anfrage nach Brennwert und Zustandszahl

Sehr geehrter Herr Bräuer,

strenggenommen handelt es sich bei ihrer Frage um eine Prozessfrage und nicht um eine Formatfrage. Weiterhin gehen wir davon aus, dass der Übermittlungszeitpunkt der Anfrage in ihrem Beispiel nach dem Endezeitpunkt der in der ORDERS angegebenen Zeitspanne liegt. Gemäß konsolidierter Lesefassung der GeLi Gas vom 20.12.2016, Kapitel D 1.3 muss die angefragte Zeitspanne in der Vergangenheit liegen und die Frist zur Beantwortung ist "Spätestens 10 WT nach Eingang der Anfrage des LF, aber nicht vor dem 10. WT des Monats der auf den Monat folgt, in den das Ende der mitgeteilten Zeitspanne fällt." Bei der in der GeLi Gas vom 20.12.2016 erweiterten Frist kann die Anfrage in der vorgegebenen Bearbeitungsfrist beantwortet werden. Eine Ablehnung per ORDRSP ist nur zulässig, wenn die angegebene Zeitspanne nicht in der Vergangenheit liegt.

Mit freundlichem Gruß,

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