Sehr geehrter Herr Bräuer,
strenggenommen handelt es sich bei ihrer Frage um eine Prozessfrage und nicht um eine Formatfrage. Weiterhin gehen wir davon aus, dass der Übermittlungszeitpunkt der Anfrage in ihrem Beispiel nach dem Endezeitpunkt der in der ORDERS angegebenen Zeitspanne liegt. Gemäß konsolidierter Lesefassung der GeLi Gas vom 20.12.2016, Kapitel D 1.3 muss die angefragte Zeitspanne in der Vergangenheit liegen und die Frist zur Beantwortung ist "Spätestens 10 WT nach Eingang der Anfrage des LF, aber nicht vor dem 10. WT des Monats der auf den Monat folgt, in den das Ende der mitgeteilten Zeitspanne fällt."
Bei der in der GeLi Gas vom 20.12.2016 erweiterten Frist kann die Anfrage in der vorgegebenen Bearbeitungsfrist beantwortet werden. Eine Ablehnung per ORDRSP ist nur zulässig, wenn die angegebene Zeitspanne nicht in der Vergangenheit liegt.
Mit freundlichem Gruß,
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