Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bekommen aktuell von unseren Lieferanten Ablehnungen auf Abschlagsrechnungen, mit dem Hinweis, dass diese mehr als eine Rechnungsposition enthalten. In unserem System werden seit Anfang des Jahres Abschlagsrechnungen mit einer positiven und einer negativen Position erzeugt, was dem Umstand geschuldet ist, dass seit dem 01.01.2015 der Preis für die Offshore-Umlage negativ ist und dem Kunden für diese Position ein Guthaben entsteht.
Im AHB finden wir keinen Hinweis darauf, dass eine Abschlagsrechnung nur eine Position enthalten darf, wohl aber hier im Forum aus den Jahren 2009 und 2012, auch mit dem Hinweis von Ihnen, dass diese Regel präzisiert werden sollte. Sicherlich war damals nicht abzusehen, dass es mal einen negativen Preisbestandteil im Abschlag gibt. Wie soll denn zukünftig damit umgegangen werden, gilt auch weiterhin die Regel, dass nur eine Position je Abschlagsrechnung zulässig ist und damit die Positionen zu kumulieren sind?
Mit freundlichen Grüßen Daniel Kohkemper |