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Frage
Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie
2.0
04.11.2008
Hallo Forum,

wenn ich Ziffer 8.2 richtig interpretiert habe, bezieht sich die Namenskonvention nur auf die eigentlichen Nachrichteninhalte des Anhanges der e-Mail. Wie sieht es mit der Extension ".txt" aus? Ist die Angabe einer Extension in der Betreffzeile eine KANN-/eine MUSS-Angabe oder ist dieses ungeregelt?

Regelung zur Adressierung, 8.2 Namenskonventionen für die Betreffzeilen beim e-Mail-Versand


Sehr geehrter Herr Wagner,

Im Rahmen der strengen 1:1-Kommunikation müssen derartige Informationen zur weiteren Verarbeitung nicht berücksichtigt werden.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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