Sehr geehrter Marktpartner,
der zitierte Absatz beschreibt lediglich die Möglichkeiten der Bündelung bzw. die Pflicht, Vorgänge, die an ein und denselben Marktpartner kommuniziert werden, zu einer Übertragungsdatei zusammenzufassen. Der Informationsumfang der Stammdatenänderungen ergibt sich aus dem zugehörigen AHB. Eine allgemeine Pflicht zur zählpunktspezifischen Bündelung in einem Vorgang bzw. der Versandverzögerung der einen gemeinsamen Zählpunkt betreffenden Vorgänge besteht nicht. D.h. die Übertragung in einer gemeinsamen Datei ist möglich.
Freundliche Grüße
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