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INVOIC
INVOIC / REMADV AHB 2.2
2.2
13.03.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn bei gemischten INVOIC die NNA ein Rechnungsbetrag ist und die MMMA eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift ist, muss laut §14 (2) S.2 UStG in dieser Abrechnung das Wort „Gutschrift“ enthalten sein. In einer INVOIC wird das Wort „Gutschrift“ durch den Qualifier 81 ausgedrückt. Die Marktpartner scheinen diese Vorgabe bisher jedoch zu ignorieren, da nach unseren Recherchen im System alle gemischten INVOIC aus 2014 mit dem Qualifier 380 besetzt sind.

Verstehe ich es richtig, dass zum Formatwechsel bei gemischten INVOIC mit Mehrmengen (Gutschriften) der Qualifier 81 zu verwenden ist und dass gemischte INVOIC mit Mehrmengen (Gutschriften) mit Qualifier 380 abzulehnen sind?

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Benz

Aussage zu BGM+81 (Gutschrift) im aktuellen AHB


Sehr geehrter Herr Benz,

wir teilen ihre Auffassung. Da dies aber keine formattechnische, sondern eine umsatzsteuerrechtliche Fragestellung ist, kann dies letztendlich nur durch die zuständige Behörde entschieden werden.

Freundliche Grüße,

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