Sehr geehrter Marktpartner, vielen Dank für ihren Beitrag im Forum Datenformate. Aus der GPKE Kapitel II 6. b. (Anlage zum Beschluss BK6-06-009 mit den Anpassungen aus BK6-11-150) und der WiM Kapitel A 5. b. (Anlage zu den Festlegungen BK7-09-001 bzw. BK6-09-034) mit den Anpassungen aus BK7-11-075 bzw. BK6-11-150) geht hervor, dass die Zählernummer(Gerätenummer) die auf er Messeinrichtung angebrachte Nummer ist. Wenn nun ein Messstellenbetreiber eine Gerätenummer 000012345 auf der Messeinrichtung angebracht hat, so ist diese in der Marktkommunikation so zu verwenden. Dass laut DIN/ISO 9735 keine führenden Nullen zu übertragen sind, betrifft die Darstellung von Zahlen. Da eine Geräte“nummer“ auch A78765-ghta-22 lauten kann, sind die entsprechenden Datenelemente in der MSCONS und UTILMD, in denen die Geräte“nummer“ übertragen wird auch nicht als numerisch, sondern als alphanumerisch ausgewiesen, so dass hier eine Regelung, die für Zahlen gilt nicht greift. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate
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