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Frage
INVOIC
INVOIC MIG
2.1
06.05.2008
Ist es richtig, dass das Buchungsdatum (Segment ... usw.)
für den Empfänger der INVOIC-Datei nicht relevant ist und
ein Übermittlung dabei in der Regel nicht erfolgen soll ?

Ist aus dem in der Formatbeschreibung stehenden Satz
"Für den Lieferanten ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit zur Auswertung."
abzuleiten, dass bei einer unsinnigen Datumsangabe zum Buchungsdatum
der Empfänger auch nicht das Recht hat, die Datei als fehlerhaft abzulehnen (z.B. bei Angabe 01.01.1900),
solange die Syntaxvorschriften für die Datumsangabe eingehalten werden ?

Das Buchungsdatum (Codewert 9) wird benötigt, um die gebuchten Forderungen gegenüber den offenene Verbindlichkeiten tagesscharf abgrenzen zu können. Es hat keinen Einfluß auf Wertstellung, Zahlungsziele, etc. Für den Lieferanten ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit zur Auswertung. Seite 18


Sehr geehrter Herr Meyer,

Das Buchungsdatum ist für einen konsolidierten  Konzern-Monats- und Jahresabschluss notwendig. Der Empfänger entscheidet, ob dieses Datum für ihn notwendig ist. Wir raten davon ab, unsinnige Datumsangaben zu übertragen. Eine Ablehnung unsinniger Datumsangaben ist mittels CONTRL oder APERAK nicht statthaft.

Freundliche Grüße
Ihr Forum Datenformate



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