Übertragung der Verantwortlichkeit für Stammdaten vom Stammdatenänderungs- auf die Lieferanten- und Einspeiserwechselprozesse
Ich gehe davon aus, dass die Regeln zur Verantwortlichkeit aus dem Stammdatenänderungsprozess analog im LW- und Einspeiserwechselprozess anzuwenden sind.
D.h.: In einer Bestätigung der Anmeldung NN oder Bestätigung EoG durch Grund-/Ersatzversorger, dürfen vom jeweilig Antwortenden nur solche Felder geändert werden, für welche er die Datenhoheit laut Stammdatenprozess besitzt.
Grund: Der für das Feld Verantwortliche kann auf die Antwort keine Antwort mehr versenden sondern muss die vom Berechtigten abgeänderten Daten verwenden und selbst eine Stammdatenänderung initiieren.
Der Prozess ist aus Sicht „Verantwortlicher“ nicht konsistent. Der Berechtigte sollte im Nachgang derjenige sein, der via SDÄ anfragt, ob eine Änderung dem Verantwortlichen plausibel erscheint.
Beim Kundennamen wurde bereits eine Bedingung formuliert, dass in der Antwort durch den NB immer der Kundenname des LF zu verwenden ist.
Ist meine Auslegung des Prozesses richtig? Wenn ja bitte ich um die Konkretisierung der entsprechenden AHBs, da aktuell nicht alle Marktpartner den Prozess entsprechend leben.
Beispiel:
NB schickt EoG-Anmeldung an Grund-/Ersatzversorger mit einer grundsätzlich plausiblen Jahresverbrauchsprognose (z.B. 2000 kWh). In der Antwort wurde die JVP durch den Grund-/Ersatzversorger auf 2500 kWh geändert.
Trotz Stammdatenhoheit ist der NB gezwungen die geänderte JVP zu übernehmen.
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