Die Änderung erfolgte für den Gesamtprozess Datenstatusänderungsaufforderung. Für die Anforderung auf Änderung des Datenstatus gelten folgende Regeln:
1. Übermittlung je Zeitreihe nur durch VNB zwischen dem 29. Werktag und Ende 4. Monat („Erstaufschlagsrecht zur KBKA“) einmalig zulässig.
2. Zeitreihe muss höhere Version besitzen, als höchste Version im Datenstatus „Abrechnungsdaten“ zur BKA.
3. Zeitreihe muss den Datenstatus „Prüfdaten“ besitzen.
Will der VNB eine bereits übermittelte Zeitreihe zu einer abrechnungsrelevanten Zeitreihe für die KBKA machen, die jedoch die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, dann muss die Zeitreihe innerhalb des Zeitfensters für die KBKA (bis Ende 4. Monat ohne, bis Ende 7. Monat mit Zustimmung BKV) erneut übersendet werden (mit neuer Version).