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Frage
IFTSTA
IFTSTA MIG 1.1b
1.1b
16.05.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Analyse der Änderungsdokumentation zur IFTSTA-MIG 1.1b ist mir die Änderung (ä 005) SG4-STS+Z02 DE9013 = ZD1 'Version nicht zugelassen' mit dem Grund der Anpassung 'Im Rahmen der Statusänderungsaufforderung ist der Ablehnungsgrund erforderlich' aufgefallen.

Da die Verwendung der C556-DE9013 = ZD1 nur in der Statuskategorie C601-9015 = Z02 (Abweisung Zeitreihe für Bilanzkreissummen) stattfindet, ist entweder der Grund der Anpassung missverstädnlich oder der Statusanlass wurde nicht in der Statuskategorie C601-9015 = Z13 (Abweisung Statusmeldung/ -änderung) aufgenommen.

Die eigentliche Frage ist allerdings, unter welcher Vorbedingung wird die Ablehnung der Datenstatusänderung mit dem Qualifier 'ZD1 = Version nicht zugelassen' begründet?

Mit freundlichen Grüßen
Sam Kruppe

IFTSTA-MIG 1.1b Änderungshistorie; Seite 38; Ä005

Qualifier dient der Abweisung von Zeitreihen die im Rahmen der Datenstatusänderung gemeldet wurden.

Die Änderung erfolgte für den Gesamtprozess Datenstatusänderungsaufforderung. Für die Anforderung auf Änderung des Datenstatus gelten folgende Regeln:

1.       Übermittlung je Zeitreihe nur durch VNB zwischen dem 29. Werktag und Ende 4. Monat („Erstaufschlagsrecht zur KBKA“) einmalig zulässig.

2.       Zeitreihe muss höhere Version besitzen, als höchste Version im Datenstatus „Abrechnungsdaten“ zur BKA.

3.       Zeitreihe muss den Datenstatus „Prüfdaten“ besitzen.

 

Will der VNB eine bereits übermittelte Zeitreihe zu einer abrechnungsrelevanten Zeitreihe für die KBKA machen, die jedoch die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, dann muss die Zeitreihe innerhalb des Zeitfensters für die KBKA (bis Ende 4. Monat ohne, bis Ende 7. Monat mit Zustimmung BKV) erneut übersendet werden (mit neuer Version).



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen