Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten letztens die Situation, dass ein Marktpartner ein Feld in einer Nachricht füllt, welches nach den Spezifikationen der BDEW nicht mehr existiert. Wir haben diese Nachricht mit einem negativen CONTRL abgelehnt, da unserer Ansicht nach ein Syntaxfehler vorliegt. Der Marktpartner akzeptiert unsere negative CONTRL nicht mit der Begründung, dass Felder, die in der BDEW-Spezifikation nicht auftauchen nicht automatisch "weg" sind, sondern automatisch den Status "N" - Nicht benutzt haben. Der Marktpartner verweist auf die Spezifikationen der UN/CEFACT, von welcher die Fromate für den deutschen Energiemarkt als Subset abgeleitet sind.
Die Frage ist nun, welche Nachrichtenbeschreibung ist für die CONTRL-Prüfung verbindlich? Die UN/CEFACT Angaben (linke Spalte in den Segmenten), welche in den Dokumenten der BDEW angegeben werden oder die komplette Beschreibung der Nachrichten, die auf der Webseite http://www.unece.org/ einsehbar sind?
Ein Beispiel für die Fragestellung ist z.B. folgendes:
FII+PB+123456:MUSTER-EVU:Fortsetzung Kontoinhaber+66010075:25:131::::Postbank Karlsruhe+DE'
-> Spezifikation REMADV 2.2 nach BDEW, http://www.edi-energy.de/files2/EDI@Energy_REMADV_2.2_20081001.pdf, Seite 29 (ohne das Feld 3436)
FII+PB+123456:MUSTER-EVU:Fortsetzung Kontoinhaber+66010075:25:131::::Postbank Karlsruhe:Ortsangabe der Zweigstelle+DE'
-> Spezifikation nach UN/CEFACT http://www.unece.org/trade/untdid/d04b/trsd/trsdfii.htm (mit Feld 3436)
Mit freundlichen Grüßen Christian Zoschke |