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CONTRL
CONTRL MIG 1.3b
1.3b
04.03.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten letztens die Situation, dass ein Marktpartner ein Feld in einer Nachricht füllt, welches nach den Spezifikationen der BDEW nicht mehr existiert. Wir haben diese Nachricht mit einem negativen CONTRL abgelehnt, da unserer Ansicht nach ein Syntaxfehler vorliegt. Der Marktpartner akzeptiert unsere negative CONTRL nicht mit der Begründung, dass Felder, die in der BDEW-Spezifikation nicht auftauchen nicht automatisch "weg" sind, sondern automatisch den Status "N" - Nicht benutzt haben. Der Marktpartner verweist auf die Spezifikationen der UN/CEFACT, von welcher die Fromate für den deutschen Energiemarkt als Subset abgeleitet sind.

Die Frage ist nun, welche Nachrichtenbeschreibung ist für die CONTRL-Prüfung verbindlich? Die UN/CEFACT Angaben (linke Spalte in den Segmenten), welche in den Dokumenten der BDEW angegeben werden oder die komplette Beschreibung der Nachrichten, die auf der Webseite http://www.unece.org/ einsehbar sind?

Ein Beispiel für die Fragestellung ist z.B. folgendes:

FII+PB+123456:MUSTER-EVU:Fortsetzung Kontoinhaber+66010075:25:131::::Postbank Karlsruhe+DE'

-> Spezifikation REMADV 2.2 nach BDEW, http://www.edi-energy.de/files2/EDI@Energy_REMADV_2.2_20081001.pdf, Seite 29 (ohne das Feld 3436)

FII+PB+123456:MUSTER-EVU:Fortsetzung Kontoinhaber+66010075:25:131::::Postbank Karlsruhe:Ortsangabe der Zweigstelle+DE'

-> Spezifikation nach UN/CEFACT http://www.unece.org/trade/untdid/d04b/trsd/trsdfii.htm (mit Feld 3436)

Mit freundlichen Grüßen
Christian Zoschke


Die Syntax der EDIFACT-Nachrichten wird von UN/CEFACT vorgegeben

Sehr geehrter Herr Zoschke,

die Syntax der EDIFACT-Nachrichten wird von UN/CEFACT vorgegeben. In der Syntaxprüfung wird eine Nachricht gegen die UN/CEFACT Beschreibung geprüft, wird dabei eine Abweichung festgestellt, so wird der Syntaxfehler via CONTRL an den Nachrichtensteller übermittelt. Somit hat Ihr Marktpartner recht, dass seine Nachricht syntaktisch nach UN/CEFACT korrekt ist.
Eine ähnliche Fragestellung, wie mit Datenelementen umzugehen ist, die entsprechend des BDEW-Status nicht zu nutzen sind (Status N) haben wir bereits beantwortet. Sie finden diese unter den Fragen zur APERAK (Datum: 29.10.2009).

Freundliche Grüße,

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