Sehr geehrter Herr Kern,
die von Ihnen erwähnte Empfehlung ist an den Empfänger einer Nachrichtedatei adressiert. Mittels dieser soll sichergestellt werden, dass in dem Fall, dass er bei seinen Prüfungen einen Fehler begeht und die vorliegende Nachrichtendatei (nach Beseitigung seines Fehlers) erneut einspielen muss, er keine APERAK mit dem Fehlercode Z07 (= Datenaustauschreferenz des Absenders bei Empfänger bereits bekannt) versendet. Diese Empfehlung trifft somit auf den von Ihnen geschilderten Fall nicht zu. Im vorliegenden Fall erhalten Sie (entsprechend Ihren Ausführungen) die Fehlermeldung zu Recht. Die korrigierte Nachrichtendatei ist eine neue Nachrichtendatei, für die geregelt ist, dass eine Datenaustauschreferenz nur einmal innerhalb von 10 Jahren vergeben werden darf. Dies ist wichtig um die empfangene Empfangsbestätigung eindeutig einer Nachrichtendatei zuordnen zu können. Fazit: Die von Ihrem Marktpartner in vorliegenden Fall versandte APERAK ist korrekt. Der Korrekturaufwand liegt auf Ihrer Seite. Freundliche Grüße,
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