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APERAK
APERAK / CONTRL 2.0d
2.0d
28.06.2011
Sehr geehrtes Forum Datenformate,

im aktuellen AHB für APERAK / CONTRL 2.0d wird auf Seite 21 empfohlen, dass eine APERAK Z07 (Duplikat) erst dann zu versenden ist, wenn die Datenaustauschreferenz des Absenders beim Empfänger bereits bekannt ist und die Nachricht erfolgreich verarbeitet wurde.

Konkret geht es um das Beispiel, dass unser System eine berechtigte APERAK auf eine von uns versendete Nachricht erhalten hat. Anschließend ist der Fehler korrigiert worden und die Nachricht ist erneut, mit gleicher Nachrichtenreferenz, verschickt worden. In diesem Fall haben wir leider erneut eine APERAK erhalten, aber mit dem Ablehnungsgrund Z07 (Duplikat).

Ist diese APERAK berechtigt?

Wie ist mit der Z07-Empfehlung aus dem CONTRL/APERAK AHB umzugehen? Soll diese systemseitig implementiert werden, d.h. eine Z07-APERAK wird erst versendet, wenn eine Nachricht erfolgreich (ohne Syntax- und Modellfehler) verarbeitet wurde? Oder muss in diesem Fall die Z07-Prüfung angepasst werden?

Vielen Dank.

Seite 21 - Kapitel 6.2 Implementierungsempfehlung zu Z07

Adressat der Implementierungsempfehlung ist der Empfänger der Nachrichtendatei, der Sender der Nachrichtendatei hat sich dessen ungeachtet an die Eindeutigkeit der Datenaustauschreferenz zu halten

Sehr geehrter Herr Kern,

die von Ihnen erwähnte Empfehlung ist an den Empfänger einer Nachrichtedatei adressiert. Mittels dieser soll sichergestellt werden, dass in dem Fall, dass er bei seinen Prüfungen einen Fehler begeht und die vorliegende Nachrichtendatei (nach Beseitigung seines Fehlers) erneut einspielen muss, er keine APERAK mit dem Fehlercode Z07 (= Datenaustauschreferenz des Absenders bei
Empfänger bereits bekannt) versendet. Diese Empfehlung trifft somit auf den von Ihnen geschilderten Fall nicht zu.
Im vorliegenden Fall erhalten Sie (entsprechend Ihren Ausführungen) die Fehlermeldung zu Recht. Die korrigierte Nachrichtendatei ist eine neue Nachrichtendatei, für die geregelt ist, dass eine Datenaustauschreferenz nur einmal innerhalb von 10 Jahren vergeben werden darf. Dies ist wichtig um die empfangene Empfangsbestätigung eindeutig einer Nachrichtendatei zuordnen zu können.
Fazit: Die von Ihrem Marktpartner in vorliegenden Fall versandte APERAK ist korrekt. Der Korrekturaufwand liegt auf Ihrer Seite.
 
Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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