Sehr geehrter Marktakteur,
vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum Datenformate.
In den Anwendungshandbüchern ist bei den NAD Segmenten, bei welchen eine Straße angegeben wird, lediglich das erste Datenelement 3042 angegeben. Alle weiteren Informationen, wie die weiteren Datenelemente gefüllt werden, sind in den Allgemeinen Festlegungen beschrieben.
Auszug aus den Allgemeinen Festlegungen Kapitel 1.15 Darstellung von Adressen:
C059
- Bei Angabe der Straße
1. DE3042 = Straßenname Teil 1
2. DE3042 = Straßenname Teil 2
3. DE3042 = Hausnummer incl. Hausnummernzusatz. (z. B. „23-25a“)
4. DE3042 = Ortsteil
- Bei Angabe des Postfaches
1. DE3042 = „Postfach“
2. DE3042 = Nummer des Postfaches
Sollte das erste DE 3042 in einem Anwendungsfall mit „Muss“ definiert sein, so kann man dieses nicht auf die anderen Datenelemente übertragen. Dies Bedingungen greifen lediglich bei der AHB Prüfung (APERAK Anwenungsfehler).
Sollte nun die Hausnummer (3. DE 3042) als Muss interpretiert werden, so müsste in dieser Folge auch der zweite Teil des Straßennamens und der Ortsteil enthalten sein. Da das zweite Datenelement DE3042 nur verwendet werden soll, wenn der Straßennamen >35 Zeichen lang ist, und nicht jede Adresse einen Teilort besitzt, kann die Hausnummer auch nicht als „Muss“ interpretiert werden. Auch aus dem Grund, da Adressen ohne Hausnummer existieren.
Bei einer solchen Interpretation würden diese Lieferstellen von der Marktkommunikation ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
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