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INVOIC
INVOIC MIG 2.5
2.5
25.03.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhalten von einem Netzbetreiber INVOICes mit Grundpreisberechnung, die wir im Vertrieb aus den Rechnungsangaben und den veröffentlichen Netzpreisen nicht nachvollziehen können. Konkret geht es hier um die Berechnung des Grundpreises, welcher zwar zeitanteilig berechnet wird und entsprechend der Artikelnummernliste des BDEW zwei Mengenangaben (eine energetische QTY+47 und eine zeitliche QTY+136) notwendig sind. Der Netzbetreiber berechnet den Grundpreis nur mit Angabe einer energetischen Menge (hier QTY+47:0.17:PCS' für den Zeitraum 22.11.2011 bis 31.12.2011) ohne Angabe der zeitlichen Menge. Die Berechnung von 0,17 ST ist für uns nicht nachvollziehbar. Unsere Reklamation hat der Netzbetreiber mit dem Hinweis abgelehnt, dass die anteilige Berechnung des Grundpreises aufgrund der thermischen Gewichtung entsteht.

Jetzt stellen wir uns folgende Fragen:
- ist die Angabe von dem Segment QTY+47 ungleich 1 ST zulässig?
- kann die Berechnung des Grundpreises aufgrund thermischer Gewichtung erfolgen?
- wenn ja, wie muss diese Berechnung in der INVOIC nachvollziehbar dargestellt werden?
- und eine generelle Frage: muss die INVOIC grundsätzlich nachvollziehbar sein?

Mit freundlichen Grüßen
Nico Razlow

Seite 29+30


Hallo Herr Razlow,

ist die Angabe von dem Segment QTY+47 ungleich 1 ST zulässig? -> ja

- kann die Berechnung des Grundpreises aufgrund thermischer Gewichtung erfolgen? -> ja

- wenn ja, wie muss diese Berechnung in der INVOIC nachvollziehbar dargestellt werden?-> Es muss die Regelung Menge * Preis = Betrag eingehalten werden.

- und eine generelle Frage: muss die INVOIC grundsätzlich nachvollziehbar sein? -> ja

Bitte beachten Sie auch den folgenden Link zu einer vergleichbaren Frage.

Mit freundlichem Gruß,
Ihr BDEW-Forum



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