Sehr geehrter Herr Müller,
das erste Segment einer Segmentgruppe kann nur dann als fehlend reklamiert werden, wenn auch die Segmentgruppe, in der das Segment vorkommt, zwingend übermittelt werden muss (Angabe im BDEW-Status: M bzw. R). Würde man anders verfahren, dann würde man – wie Sie richtig feststellen – so gut wie jede NN-Anmeldung wegen eines fehlenden LOC-Segments, welches die ZP-Bezeichnung enthält, ablehnen. Das wäre aber sachlich falsch. Bei den weiteren Segmenten einer Segmentgruppe ist zu beachten, dass wenn diese Segmentgruppe (die dann auch nicht zwingend den Status M oder R haben muss) in der Nachricht verwendet wird, diese dann auch als fehlend reklamiert werden können, wenn sie den Status M oder R haben. Beispielsweise trifft dies auf die CAV-Segmente der Segmentgruppe 7 in der UTILMD zu. Freundliche Grüße,
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