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APERAK


25.01.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist vorzugehen, wenn ein Pflichtfeld nur mit einem Leerzeichen gefüllt ist?
Beispiel UTILMD: RFF+Z01: ‘
Hier würde beispielsweise im Feld RFF.C506:1154 die Kundennummer beim bisherigen Lieferanten erwartet. Der Marktpartner füllt dieses Pflichtfeld nur mit einem Leerzeichen.
Kann hierauf eine APERAK versendet werden? Auch wenn ein Leerzeichen dem Wertevorrat (alphanumerisch) für dieses Feld entspricht, ist in unseren Augen fraglich, ob die Angabe ausreicht um das Feld als „mit einem Wert gefüllt“ zu bezeichnen.

Die UN-EDIFACT-Spezifikation sagt dazu folgendes (Quelle: http://www.unece.org/trade/untdid/texts/d422_d.htm)
"7. COMPRESSING
In data elements for which the Data Elements Directory specifies variable length and there are no other restrictions, insignificant character positions shall be suppressed. *In the case of insignificant characters, leading zeroes and trailing spaces shall be suppressed.*"

Abschließende Leerzeichen sollen demnach nicht berücktichtigt werden, daher könnte man davon ausgehen, dass ein einzelnes Leerzeichen ignoriert werden soll und somit das Feld als nicht befüllt bezeichnet werden kann. Hiernach wäre also eine APERAK gerechtfertigt.


Wenn ein Datenelement gefüllt sein muss, erfüllt ein Leerzeichen diese Anforderung nicht

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