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INVOIC
Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen zum INVOIC / REMADV AHB 2.3
INVOIC /REMADV AHB 2.3
08.10.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhalten von einigen Lieferanten Ablehnungen der Abschlagsanforderungen aufgrund zeitlicher Überschneidungen. Laut Ihrer Aussage ist ein Abschlag eine Vorauszahlung auf die kommende Abrechnung und ohne zeitlichen Bezug. Jedoch müssen die Datumsfelder +155/+156 gefüllt sein.

U.a. wird folgendes Beispiel der Lieferanten abgelehnt:

Turnusrechnung wird z.B. 4 Tage verspätet erstellt, Ablesung ist der 25.05. Somit endet auch der abgerechnete Zeitraum für die Turnusrechnung am 25.05.2015. Der Abschlagsplan baut sich jedoch nicht anhand der Daten aus dem Fakturabeleg auf, sondern aufgrund der Daten aus der Ablesesteuerung. In dieser ist die Abschlagsbeginn Periode der 21.05.2015. In der folgenden INVOIC für Abschlagsanforderung steht dann in dem Qualifyer +155 der 21.05.2015 und im +156 der 24.06.2015 drin. Abgelehnt wird die Abschlagsanforderung wegen Überschneidung mit der vorherigen Turnusrechnung (21.05.2015 – 25.05.2015).

Frage: Prüft der Lieferant an dieser Stelle zu hart? Darf er die INVOIC für Abschlagsanforderung ablehnen?
Wenn ja, können in beide Datumsfelder jeweils nur das Abschlagsanforderungsdatum geschrieben werden, dabei handelt es sich dann jeweils nur um ein Tagesdatum?


Vielen Dank und beste Grüße

Henning Meyer


Abschläge sind regelmäßige Vorauszahlungen auf die Jahresrechnung

Hallo Herr Meyer,

zur Beantwortung auf Ihre Frage möchten wir auf diese Antwort aus dem Jahre 2009 verweisen, die weiterhin Gültigkeit hat.

Konkret heisst das für Ihre Frage, dass der Rechnungsempfänger nicht davon ausgehen darf, dass die Zeiträume in den Abschlagsrechnungen nahtlos aneinander, bzw. an zugehörige Turnusrechnungen passen.

Freundliche Grüße,

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