Hallo Herr Meyer,
zur Beantwortung auf Ihre Frage möchten wir auf diese Antwort aus dem Jahre 2009 verweisen, die weiterhin Gültigkeit hat.
Konkret heisst das für Ihre Frage, dass der Rechnungsempfänger nicht davon ausgehen darf, dass die Zeiträume in den Abschlagsrechnungen nahtlos aneinander, bzw. an zugehörige Turnusrechnungen passen.
Freundliche Grüße,
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