Sehr geehrter Herr Richter,
in diesem Fall ist es entsprechend der aktuellen Modellfehlerprüfung nicht möglich eine APERAK zu senden. Dennoch ist die INVOIC natürlich technisch falsch. Die REMADV ist dafür ausgelegt fachlich, falsche INVOIC zu reklamieren. In dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich aber nicht um eine technisch richtige INVOIC. Sie können somit per REMADV reklamieren, falls Sie die entsprechenden Informationen zur Versendung des Nichtzahlungs-Avises in den entsprechenden Systemen vorrätig haben. Es ist aber auch möglich den Ersteller der INVOIC auf einem anderen Weg darüber zu informieren, dass seine Nachricht falsch ist, vgl. EDI@Energy CONTRL/APERAK Anwendungshandbuch 2.0d, vom 01.10.2010, Seite 13: "Fehler, die nicht über Modellprüfungen abgedeckt werden können, sind über einen anderen Weg als per APERAK zu kommunizieren. Ein Beispiel für derartige Fehler wäre die mehrfache Wiederholung eines DTM-Segments mit identischen Qualifiern."
Freundliche Grüße,
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