Sehr geehrter Marktteilnehmern,
in der Festlegung der BNetzA zur WiM steht: "Wird bei der Identifikation festgestellt, dass die Messlokation Bestandteil eines Lokationsbündels ist, sind die weiteren Mess- und Marktlokation dem anfragenden MSB mitzuteilen."
Die Datenformate richten sich nach den Prozessvorgaben.
Mit freundlichem Gruß,
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