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APERAK


12.05.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

inwieweit ist generell eine APERAK zulässig, wenn es um die Verwendung von OBIS-Kennzahlen geht?
Darf ein APERAK gesendet werden, wenn z. B. bei einem Zähler nur ein OBIS-Segment gesendet würde, obwohl der Empfänger ggf. zwei oder mehr erwartet?
Wie sollte der Empfänger in so einem Fall reagieren? Darf es so etwas wie ein "Notlösung durch APERAK" geben?

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung!
Desweiter


Aktueller Prüfumfang der Modellfehlerprüfung sieht keinen Vergleich des Nachrichteninhalts mit Daten des Empfängersystems vor

Sehr geehrte Frau Reinhold,

entsprechend der in Kapitel 5.5 des EDI@Energy CONTRL (Syntax Version 3) / APERAK Anwendungshandbuch, Version 2.1 vom 1.10.2008 darf in der Modellfehlerprüfung nur geprüft werden, ob der Inhalt eines Datenelementes einer Nachricht aus dem für dieses Datenelement vorgegebenen Wertevorrat der Nachrichtenbeschreibung stammt (die genauere Formulierungen bitte ich Sie der zitierten Stelle zu entnehmen).

Nun zu Ihrer Frage: In dem Fall, dass der Empfänger für einen Zählpunkt zwei OBIS-Kennzahlen (und somit zwei PIA-Segmente in einer MSCONS) erwartet (ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die MSCONS bezieht), kann er keine APERAK versenden, denn er prüft gegen seinen Datenbestand.
In diesem Fall ist zu klären, ob der Sender die "fehlende" OBIS-Kennzahl und damit die fehlenden Energiewerte in einer zweiten oder weiteren MSCONS-Nachricht(en) sendet, oder ob es einen anderen Grund (beispielsweise unterschiedliche Stammdatenkonstrukte bei Sender und Empfänger) für dieses Problem gibt. Diese Klärung sollte via e-mail oder Telefon erfolgen.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate



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