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APERAK
APERAK MIG 2.0d
2.0d
13.09.2010
Hallo,

1.
es stellt sich für uns die Frage, ob im folgenden Fall ab dem 1.10.2010 eine APERAK mit dem Fehlercode Z08 zu versenden ist:
Bei einer Anmeldung zur Netznutzung fehlt für eine Verbrauchstelle die Angabe zur Gruppenzuordnung. (Segmentgruppe 7, CCI-Segment)

Aktuell verwendet ein Teil des Marktes die Variante eine UTILMD mit Ablehnung der NN mit Grund "Sonstiges" und der Freitextangabe "Muß-Segment nicht befüllt" zu versenden.

2. Die Segmentgruppe 7 hat weder den Status M noch R. Wird nun ein CCI-Segment übermittelt nicht jedoch das zugehörige CAV-Segment, ist dann eine APERAK zu übermitteln oder gilt die Maßgabe, daß keien segmentübergreifende Abhängigkeitsprüfung durchgeführt wird?

Für Ihre Antwort im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

David Caton

UTILMD MIG 4.2b

ab 1.10.2010 keine Segmentübergreifende Prüfung im Rahmen der Modelfehlerprüfung

Sehr geehrter Herr Caton,

es gilt auch hier die Regel, dass im Rahmen der Modellfehlerprüfung es keine Segmentübergreifende Prüfung erfolgt.
Der Text zur Ablehnung sonstiges sollte natürlich nicht "Muß-Segment nicht befüllt" lauten, da die Ablehnung aufgrund des Fehlens der  fachlichen Information der Gruppenzuordnung erfolgt.

Freundliche Grüße,

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