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INVOIC


19.01.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhalten immer wieder Mehrmengenrechnungen mit positiver Mengenangabe. Das Argument, dass diese als Gutschrift (BGM 81) geschickt werden finden wir nicht ausreichend, da es nur einen Artikel Mehr- und Mindermengen gibt, welcher nur durch das Vorzeichen unterschieden werden kann. Liegen wir mit unserer Auffassung richtig, dass die Mehrmenge mit negativem Vorzeichen geschickt werden müsste? Leider gibt es hierfür im Praxisleitfaden keine eindeutige Regelung.


Genaue Vorgaben zur MMMA gelten ab 01.04.2016 (Veröffentlichte EDI@Energy-Dokumente hierzu gibt es ab 01.04.2015)

Sehr geehrter Frau Haunschild,
 
der Qualifier 81 ist in der MIG aufgenommen worden, um Gutschriften im Sinne des Umsatzsteuergesetzes als solche kennzeichnen zu können. Unseres Wissens bedeutet in einer als Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gekennzeichneten Rechnung (= Dokument) ein positiver Betrag (egal ob Positions- oder Summenbetrag in Fuß der Rechnung), dass dieser Betrag vom Aussteller des Dokuments  dem Empfänger des Dokuments erstattet wird. Soll Positions- oder Summenbetrag von Dokumentenempfänger bezahlt werden, so geschieht dies über ein negatives  Vorzeichen.
Da es keine Prozessbeschreibung zur Mehr-/Mindermengenabrechnung gibt, haben wir dafür bisher auch nur die Codes und Artikelnummern zur Verfügung gestellt. Dies sollte vereinfachen, die Mehr-/Mindermengen abzurechnen ohne allzu viel bilateral zwischen NB und LF vereinbaren zu müssen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir keine detaillierten Antworten auf Fragen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung geben, die nicht auf den Prozessen basieren, die ab dem 1.4.2016 festgelegt sind. Erst wenn die INVOIC/REMADV-Dokumente für diese Prozesse veröffentlicht sind, können wir auch zur Anwendung  der INVOIC zur Abrechnung von Mehr-/Mindermengen detaillierte Antworten geben.
 
 
Freundliche Grüße,
 
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