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INVOIC
INVOIC MIG 2.6a
2.6a
03.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

sind in der INVOIC die Zeitmenge und Zeiteinheit der Rechnungspositionen als Pflichtfelder durch den VNB zu befüllen, auch wenn es sich um eine Stückzahlbezogene Abrechnung handelt oder der ist der Lieferant berechtigt die INVOIC abzulhnen?

Beispiel:
Rechnungsteil "Entgelt für Messung und Ablesung" wird gemäß veröffentlichter Netzentgelte als Stückzahl abgerechnet. Es ist die Menge angegeben (1), der Preis per Einheit, Gesamtbetrag und die Mengeneinheit PCS.

Das gleiche liegt uns auch bei Rechnungsteilen zur Position "singulär genutzte Betriebsmittel" vor.


stückzahlbezogene Abrechnung

Hallo Herr Cahn,

sofern Sie immer EIN Stück z. B. für den Artikel "Entgelt für Messung und Abrechnung" abrechnen unabhängig vom Netznutzungszeitraum, sehen wir hier kein Problem.

Sollte jedoch eine zeitabhängige Komponente zum Tragen kommen (im Sinne eines Jahrespreises), reicht eine prozentuale Angabe durch entsprechende Nachkommastellen im QTY+47-Segment mit der Einheit PCS nicht aus. In diesem Falle ist zur besseren Nachvollziehbarkeit das QTY+47 mit dem Wert 1 und das QTY+136 mit der konkreten Anzahl an Tagen zu befüllen.

Freundliche Grüße,

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