Sehr geehrter Herr Howe,
der Beginn des Abrechnungsjahres zwischen Netzbetreiber und Lieferant einerseits sowie zwischen Lieferant und Endkunden andererseits können voneinander abweichen. Es handelt sich um voneinander getrennte Verträge. Somit können auch unterschiedliche Abrechnungsregeln (z. B. Staffelzuordnung) zur Anwendung und Abrechnung kommen.
Freundliche Grüße,
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