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Frage
INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3
2.3
10.04.2015
Wo ist geregelt, welcher Abrechnungszeitraum und damit Verbrauch für die Ermittlung der Staffelzuordnung führend ist? Ist es der des Netzbetreibers oder der des Händlers?
Als Händler rechnen wir das Kalenderjahr aufgrund des Verbrauchs mit Staffel 2 ab, während der Netzbetreiber rollierend einen anderen Zeitraum mit anderem Verbrauch in Staffel 1 abrechnet.


Keine Verkettung verschiedener Verträge

Sehr geehrter Herr Howe,

der Beginn des Abrechnungsjahres zwischen Netzbetreiber und Lieferant einerseits sowie zwischen Lieferant und Endkunden andererseits können voneinander abweichen. Es handelt sich um voneinander getrennte Verträge. Somit können auch unterschiedliche Abrechnungsregeln (z. B. Staffelzuordnung) zur Anwendung und Abrechnung kommen.

Freundliche Grüße,

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