Hallo Herr Kurz,
wir teilen Ihr Verständnis, dass eine Nullrechnung, sofern sie nicht zwischen umsatzsteuerlichen Organschaften ausgetauscht wird, immer Angaben zu Steuern enthalten muss (vgl.: in Bemerkung zu SG52-Tax ist geregelt: "Es muss immer verwendet werden, es sei denn es handelt sich um den Austausch zwischen umsatzsteuerlichen Organschaften, bei denen keine Steuerangaben ausgetauscht werden."). Wir weisen darüberhinaus daraufhin, dass steuerliche Anforderungen an Rechnungen nicht auf Basis von Formatvorgaben oder Prüfprogrammen zu diskutieren sind, sondern im Allgemeinen durch Steuerfachleute zu bewerten sind.
Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate