Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
INVOIC MIG 2.3
2.3
30.08.2010
Segment 52 TAX - Gesamtsteuerangaben


Sehr geehrtes Datenforum, wir erhalten von einem Marktpartner eine INVOIC für eine 13R als Nullrechnung. In dieser INVOIC fehlt das Segment 52 TAX komplett. Gemäß Nachrichtenbeschreibung INVOIC 2.3 muss dieses Segment (außer bei umsatzsteuerlichen Organgschaften) immer verwendet werden. Dementsprechend ist auch unsere Rechnungseingangsprüfung ausgelegt, d.h. die Rechnung wird fehlerhaft ausgesteuert und dementsprechend mit einem Reklamationsavis abgelehnt. Der Marktpartner äußert nun, dass dieses Segment bei einer Nullrechnung nicht zwingend notwendig sei und auch eine Gefeg-Überprüfung keinen Fehler auswies. Wer hat Recht? Muss das Segment auch bei einer Nullrechnung angegeben werden oder nicht? Ist unsere Reklamation berechtigt? Mit freundlichen Grüßen Siegmund Kurz

Nachrichtenbeschreibung EDI@Energy INVOIC 2.3, Seite 44: Es muss immer verwendet werden, es sei denn es handelt sich um den Austausch zwischen umsatzsteuerlichen Organschaften....

Nullrechnungen erfordern Steuerangaben

Hallo Herr Kurz,

wir teilen Ihr Verständnis, dass eine Nullrechnung, sofern sie nicht zwischen umsatzsteuerlichen Organschaften ausgetauscht wird, immer Angaben zu Steuern enthalten muss (vgl.: in Bemerkung zu SG52-Tax ist geregelt: "Es muss immer verwendet werden, es sei denn es handelt sich um den Austausch zwischen umsatzsteuerlichen Organschaften, bei denen keine Steuerangaben ausgetauscht werden."). Wir weisen darüberhinaus daraufhin, dass steuerliche Anforderungen an Rechnungen nicht auf Basis von Formatvorgaben oder Prüfprogrammen zu diskutieren sind, sondern im Allgemeinen durch Steuerfachleute zu bewerten sind. 

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



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