Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben vom Netzbetreiber eine Mehr- und Mindermengenabrechnung mit dem virtuellen Zählpunkt (bilanzkreisscharfe Abrechnung) erhalten. Um den Lieferanten (uns) eine automatisierte Rechnungsprüfung zu ermöglichen, ist eine Übertragung einer EDIFACT-Datei des Nachrichtentyps INVOIC mit abrechnungsrelevanten Zählpunkten notwendig. Die „Dummy-INVOIC“, die wir erhalten haben, stellt allerdings keine Rechnung dar, die wir bearbeiten können. Laut VDN-Praxisleitfaden „Mehr-/Mindermengenabrechnung“ ist die Zahlungsabwicklung bei solcher Abrechnungsvariante manuell zu erfolgen.
Sind wir berechtigt die Rechnung abzulehnen?
Vielen Dank!
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