Sehr geehrter Frau Sauer,
entweder ist eine Rechnung richtig, dann ist sie zu bezahlen, oder einen Rechnung ist falsch, dann ist diese zu stornieren und anschließend eine neue und richtige Rechnung zu erstellen und an den Rechnungsempfänger zu versenden. Wir verstehen Sie so, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall die fehlerhafte Rechnung noch nicht storniert wurde, aber bereits eine fehlerfreie Rechnung vorliegt. Somit kann die fehlerfreie Rechnung mit einer REMADV (= Nicht-Zahlungsavis) unter Angabe des Fehlergrundes "53" = "doppelte Rechnung" abgelehnt werden.
Freundliche Grüße,
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