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INVOIC


03.02.2015
In einer Netznutzungsabrechnung wurde ein Zählerstand rechnerisch zu hoch ermittelt. In der nachfolgenden Rechnung wurde das korrigiert in dem der geringere Zählerstand abgerechnet wurde (Stand zurückgesetzt, Minusverbrauch). MSCONS wurden jeweils verschickt. Ist diese Vorgehensweise zulässig oder hätte die Rechnung mit dem zu hohem Zählerstand storniert werden müssen?


fehlerhafte Rechnungen sind zu stornieren

Sehr geehrter Frau Sauer,

entweder ist eine Rechnung richtig, dann ist sie zu bezahlen, oder einen Rechnung ist falsch, dann ist diese zu stornieren und anschließend eine neue und richtige Rechnung zu erstellen und an den Rechnungsempfänger zu versenden.
Wir verstehen Sie so, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall die fehlerhafte Rechnung noch nicht storniert wurde, aber bereits eine fehlerfreie Rechnung vorliegt. Somit kann die fehlerfreie Rechnung mit einer REMADV (= Nicht-Zahlungsavis) unter Angabe des Fehlergrundes "53" = "doppelte Rechnung" abgelehnt werden.

Freundliche Grüße,

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