Sehr geehrter Herr Nohl,
Ihre drei Fragen beantworten wir wie folgt:
Zu 1: Da der Gemeinderabatt ein Rabatt und damit ein Abschlag ist, muss in MOA+131 in DE5005 ein negativer Wert stehen, z. B. MOA+131:-11,87‘. Dies ergibt sich aus der Formulierung „Bei einem Abschlag ist ein negatives Vorzeichen zu verwenden.“ im Bemerkungsabschnitt der Nachrichtenbeschreibung INVOIC 2.6b auf Seite 38.
Zu 2: Die Positionen, auf die der Gemeinderabatt gewährt wird, werden mit einem Steuersatz von 19% bewertet, somit stimmen wir Ihnen zu, dass sich im Rechnungsfuß aus den Abschlägen keine Betragssummer ergeben kann, die mit einem Steuersatz von 0% auszuweisen oder zu bewerten ist.
Zu3: zur Ermittlung der Gesamtsumme (netto) sind alle Einzelbeträge (MOA+203) der INVOIC zu addieren. Die Abschläge sind in dieser Summe nicht zu Berücksichtigen.
Fazit: Sie haben in allen drei Punkten Recht.
Freundliche Grüße,
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