Sehr geehrter Marktpartner,
vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum Datenformate.
Die MP-ID des MDL sind weiterhin zu verwenden. Diese dürfen nicht mit den MP-ID des MSB ersetzt werden. Die Beschlüsse der BNeztzA sind weiterhin gültig.
Darauf hat auch die BNetzA in der Mitteilung vom 12.09.2016
„Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-16-200)“ hingewiesen.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2016/2016_0001bis0999/BK6-16-200/BK6_16_200_Verfahrenser%C3%B6ffnung.html?nn=269594
Hier betont die BNetzA, dass ein Auseinanderfallen des MSB zum MDL (unterschiedliche Unternehmen) nicht mehr vorkommen kann. Die Kommunikation aber weiterhin nach den gültigen Beschlüssen zu erfolgen hat.
Somit ist auch weiterhin die MP-ID des MDL, in den dafür vorgesehenen Anwendungsfällen zu verwenden. Dies gilt sowohl als Absender / Empfänger im Nachrichtenkopf, als auch in den Stammdaten in welchen der MDL an der Messstelle angegeben wird.
Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate
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