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Frage
Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie 2.2
2.2
25.10.2016
Die Marktrolle MDL gibt es nicht mehr. Welche MP-ID verwende ich in den Anwendungsfällen in denen der MDL vorkommt?
Aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes vom 2.9.2016 ist die Marktrolle des MDL nun weggefallen. Da es den MDL nicht mehr gibt, ergibt sich die Frage welche MP-ID in den Anwendungsfällen zu verwenden ist, in welchen bisher der MDL angegeben wurde.
Sind die MP-ID des MDL mit denen des MSB zu ersetzen?
Viele Grüße


Es ist weiterhin die MP-ID des MDL zu verwenden!!!

Sehr geehrter Marktpartner,

vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum Datenformate.

Die MP-ID des MDL sind weiterhin zu verwenden. Diese dürfen nicht mit den MP-ID des MSB ersetzt werden. Die Beschlüsse der BNeztzA sind weiterhin gültig.

Darauf hat auch die BNetzA in der Mitteilung vom 12.09.2016

„Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-16-200)“ hingewiesen.

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2016/2016_0001bis0999/BK6-16-200/BK6_16_200_Verfahrenser%C3%B6ffnung.html?nn=269594

Hier betont die BNetzA, dass ein Auseinanderfallen des MSB zum MDL (unterschiedliche Unternehmen) nicht mehr vorkommen kann. Die Kommunikation aber weiterhin nach den gültigen Beschlüssen zu erfolgen hat.

Somit ist auch weiterhin die MP-ID des MDL, in den dafür vorgesehenen Anwendungsfällen zu verwenden. Dies gilt sowohl als Absender / Empfänger im Nachrichtenkopf, als auch in den Stammdaten in welchen der MDL an der Messstelle angegeben wird.

Viele Grüße

Ihr Forum Datenformate



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