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INVOIC
INVOIC MIG
2.1
01.08.2008
Sehr geehrtes Team Datenformate,

bei uns gibt es Klärungsbedarf mit Marktpartnern was die korrekte Ausweisung des Entgelts für Abrechnung (4044038000539) im IDOC betrifft.

Wir sehen diese Pauschale als Stückpreis an, dies ist auch so im Preisblatt ausgewiesen und genehmigt. Folglich verwenden wir zur Angabe im IDOC den Mengenqualifier "PCS" mit der Menge 1.

Dies wird nun von Marktpartnern reklamiert und gefordert, das Entgelt zeitabhängig und mit Zeitbasis auszuweisen mit Verweis auf die BNetzA: "[…] D.h. dass der daraus berechnete Abrechnungspreis eigentlich ein Durchschnittspreis bei einer bestimmten Anzahl Abrechnungen pro Jahr ist. Diesen dann pro Stück abrechnen zu wollen, entspricht nicht der Entstehungsgeschichte der Preisgestaltung […]"

Unserer Auffassung nach hat aber solch eine Abrechnungspauschale keine Zeitbasis sondern ist ein Stückpreis. In der Regel ist es zwar ein Preis, der einmal pro Jahr fällig wird, aber gerade bei aperiodischen Abrechnungen (z.B. Zwischenabrechnung) ist die Zeitbasis kein Jahr und kann das Entgelt auch erneut erhoben werden. Besonders auch im Hinblick der anstehenden Änderung des EnWG durch Verabschiedung der Messzugangsverordnung "Neu EnWG § 40 Abs. 2 Satz 2 --- Sofern der Letztverbraucher dies wünscht, ist der Lieferant verpflichtet, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren.---- wäre ein Kunde mit jährlicher Abrechnung erheblich benachteiligt.

Ist es daher korrekt, wenn wir zur Ausweisung "1 PCS" verwenden?

Besten Dank!

INVOIC 2.1 MIG, S.37


Hallo Herr Fischer,

wenn wir Sie richtig verstanden haben, berechnen Sie pro gelegter Rechnung stets ein "Entgelt für Abrechnung" in voller Höhe unabhängig vom Leistungszeitraum.

Falls dem so ist, erscheint auch die Verwendung des Qualifiers "PCS" genau richtig.

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



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