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INVOIC
INVOIC MIG 2.2
2.2
23.12.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben aktuell den Fall, das ein Marktpartner wünscht, seine Stornorechnungen immer im jeweiligen Format der Originalrechnung zu erhalten.
D.h. wenn Originalrechnung in der Formatversion 2.1 war, möchte der Marktpartner auch die Stornorechnung in Formatversion 2.1 usw.
Der Markpartner beruft sich hierbei immer auf die GPKE und die Formatbeschreibungen wonach die Stornorechnung immer 1:1 der Originalrechnung entsprechen muss, allerdings mit negativen Vorzeichen.

Aus unserer Sicht ist dieser Wunsch/Anforderung nicht marktkonform und wir werden die Stornorechnungen immer in der aktuell gültigen INVOIC-Formatversion verschicken.
Bitte bestätigen Sie uns, dass unsere Vorgehensweise, die Stornorechnungen immer in der aktuell gültigen INVOIC-Formatversion zu verschicken, korrekt/ marktkonform ist.

Danke schon vorab für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße

M. Bischof



Versanddatum einer Nachricht ist entscheidend für die Version

Hallo Herr Bischof,

für Stornorechnungen ist die gleiche Gültigkeit einer Nachrichtenversion verbindlich, wie für jede andere Nachricht auch. Der Hinweis in der INVOIC-MIG ist bezogen auf die Nachrichteninhalte, nicht auf die Nachrictenversion.

Ihre Vorgehensweise, die Stornorechnungen immer in der aktuell gültigen INVOIC-Formatversion zu verschicken, ist also völlig korrekt.

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



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