Hallo Herr Bischof,
für Stornorechnungen ist die gleiche Gültigkeit einer Nachrichtenversion verbindlich, wie für jede andere Nachricht auch. Der Hinweis in der INVOIC-MIG ist bezogen auf die Nachrichteninhalte, nicht auf die Nachrictenversion.
Ihre Vorgehensweise, die Stornorechnungen immer in der aktuell gültigen INVOIC-Formatversion zu verschicken, ist also völlig korrekt.
Freundliche Grüsse,
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