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Frage
INVOIC
INVOIC MIG 2.5
2.5
23.02.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhalten des öfteren INVOIC, in denen im RFF Segment zu den Kundenangaben (SG2,SG3;RFF) die interne Kundennummer des Netzbetreibers nicht angegeben wurde. Unsere Datenplattform (B2B) lehnt diese INVOIC nicht per APERAK ab. Auch unser Prüftool von der Fa. Arcmind findet keinen Fehler.
Im Bezugsdokument wir das Segment als erforderlich beschrieben. Frage: Wenn die Angabe der internen Kundennummer fehlt, können diese INVOIC per APERAK abgelehnt werden?
Die ausgehende REMADV ohne diese Kundennummer wird vom Netzbetreiber ebenfalls abgelehnt.


Angabe der internen Kundennummer des Netzbetreibers in INVOIC und REMADV ist nicht verpflichtend; nicht Bestandteil der Modellfehler- oder Verarbeitbarkeitsfehlerprüfung

Sehr geehrter Herr Kesselhut,

die Angabe der internen Kundennummer des Netzbetreibers ist nicht verpflichtend. Nur wenn diese Angabe in der INVOIC enthalten ist, kann diese Angabe der Lieferant auch in die REMADV schreiben. Enthält die INVOIC die interne Kundennummer des Netzbetreibers, so muss diese in der REMADV enthalten sein.
Ist die interne Kundennummer des Netzbetreibers in der INVOIC nicht enthalten, so darf eine solche INVOIC nicht per APERAK abgelehnt werden.

Freundliche Grüße,

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