Sehr geehrter Frau Nagel,
das DTM mit dem Qualifier 9 in DE2005 wird nur in seltenen Fällen vom Lieferanten benötigt (z.B. bei Konzernen), daher auch die Erläuterung: „Für den Lieferanten ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit zur Auswertung.“ auf Seite 9 des INVOIC MIG. Dies als knappe fachliche und nicht formattechnische Erläuterung. Diese kommt hier: Für die Prüfung ob ein Modellfehler und Verarbeitbarkeitsfehler vorliegt sind ausschließlich die Statusangaben in den MIG relevant. Im vorliegenden Fall hat das DTM-Segment den BDEW-Status R. Das bedeutet, dass es mindestens einmal in der Nachricht enthalten sein muss und dann einer der Qualifier 9, 155, 156, 203 in DE2005 stehen muss. Wenn das DTM gar nicht in der Nachricht enthalten wäre, oder in DE2005 ein anderer Qualifier als 9, 155, 156 oder 203 vorkäme, wäre der Empfänger einer solchen INVOIC berechtigt eine APERAK zu senden. Freundliche Grüße,
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