Sehr geehrter Herr Pantlowsky,
in der UTILMD 4.4, die zum 1.10.2011 anzuwenden ist, erfolgt genau die von Ihnen gewünschte Festlegung. Auf Seite 29 ist dort zu lesen: „Anwendung für den Code "106" in DE2379:
Es wird der tagesscharfe Ablesetermin mitgeteilt zu dem die Ablesung erfolgen soll. Der in Schaltjahren vorkommende Tag 29.02. ist nicht zu übermitteln, sondern durch den 28.02. zu ersetzen.“
Das Datum der Turnusablesung soll einmal festgelegt werden und gilt für die kommenden Jahre. Die Nennung des Datums 29.02 macht vor dem Hintergrund dieser Regelung keinen Sinn, da der NB dann nur alle vier Jahre ablesen und abrechnen würde, wovon nicht auszugehen ist. Jährlich eine Stammdatenänderung mit dem neuen Ablesetermin zu versenden, ist ebenfalls nicht sinnvoll und entspricht nicht der Praxis.
Wir empfehlen daher die Beschreibung aus der Version 4.4 bereits heute anzuwenden, da diese auch zum 1.10.2011 verbindlich ist.
Die vorgenannten Ausführungen gelten natürlich für alle UTILMD und somit auch für die Zuordnungsliste.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate