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INVOIC


02.02.2012
Guten Tag werte Forumsbesucher & -betreiber.

Uns, in der Rolle als Netzbetreiber, werden INVOIC Nachrichten - Rechnungen - von einem Lieferanten mit der Begründung abgelehnt, wir schicken Duplikate.

Nach Prüfung der ausgehenden Nachrichten ist der Sachverhalt soweit auch zutreffend.
Nun ist jedoch in der Beschreibung der INVOIC zu lesen, dass wenn der Qualifier "7" verwendet wird, die INVOIC wie ein Original zu behandeln ist.
Muss die INVOIC (Rechnung) vorher als Original verschickt worden sein? Dies ist zumindest die Ansicht des Marktpartners; wir hätten die Rechnung erst als solche verschicken müssen.

S. 7 BGM 9 = Original-Rechnungen werden immer mit diesem Qualifier bezeichnet. 7 = Dieser Qualifier wird verwendet, um anzuzeigen, dass diese Nachricht (INVOIC/Rechnung) schon einmal übermittelt wurde. Entscheidend hierfür ist die Sicht des Rechnungsstellers. Beim Rechnungsempfänger ist eine derartige INVOIC wie ein Original zu behandeln.

Duplikate dürfen nur gesendet werden, wenn vorher ein Original verschickt wurde

Hallo Horn,

Grundsätzlich müssen INVOIC-Rechnungen immer als Original versendet werden. Die Kennzeichnung einer INVOIC-Nachricht als Duplikat erfolgt insofern nur dann, wenn beispielsweise seitens der Rechnungsempfängers erklärt wird, dass der Original-Interchange nicht (mehr) vorliegt oder dieser im Importvorgang beschädigt wurde.

Mit anderen Worten:

Vor der Kennzeichnung einer Rechnung als Kopie, muss der Versand einer Rechnung schon einmal als Original erfolgt sein. Die Kenntnis über die Anzahl der erfolgten Versandvorgänge ist letztlich nur dem Rechnungssteller bekannt. Bei Mehrfachversendungen würde - ohne die Duplikatkennzeichnung - der Rechnungssteller andernfalls Gefahr laufen, die den Rechnungen zugrunde liegende Umsatzsteuer mehrfach abführen zu müssen

Der Hinweis aus der INVOIC-Nachrichtenbeschreibung "Dieser Qualifier wird verwendet, um anzuzeigen, dass diese Nachricht (INVOIC/Rechnung) schon einmal übermittelt wurde. Entscheidend hierfür ist die Sicht des Rechnungsstellers" beinhaltet die vorgenannte Aussagen.

Freundliche Grüsse,

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