Sehr geehrte Frau Glock,
bei der Beurteilung der weiteren Vorgehensweise kommt es darauf an, aus welchem Grund die APERAK versandt wurde. Eine Stornorechnung wird bei näherer Betrachtung jedoch nicht benötigt, wie folgende Varianten zeigen:
Fall 1: Der APERAK-Versender hat richtig gearbeitet, dann bedeutet dies, dass so zu verfahren ist, als hätte er die INVOIC, auf die sich die APERAK bezieht nie erhalten. Somit müssen sie diese nicht stornieren, sondern nur dafür sorgen, dass sie
entweder eine neue, fehlerfreie INVOIC an ihn senden
oder die INVOIC an den richtigen Empfänger senden(je nachdem, welche Fehlerursache vorliegt).
Fall2: Der APERAK-Versender hat fehlerhaft gearbeitet und die INVOIC ist fehlerfrei. Dann bedeutet dies, dass so zu verfahren ist, als wäre die APERAK nie gesendet worden und der Marktpartner hat die INVOIC zu verarbeiten (nach vorheriger bilateraler Feststellung dieses Sachverhalts zwischen den beiden Marktpartnern). In diesem Fall müssen Sie ebenfalls keine Storno-INVOIC versenden.
Freundliche Grüße,
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