Sehr geehrter Herr Dubois,
ab dem Inkrafttreten der „Regelungen zum Übertragungsweg“ sind nur Zertifikate zum Einsatz in der Marktkommunikation zugelassen, die ab ihrem Ausstellungsdatum maximal 3 Jahre gültig sind („Gültig bis“ minus „gültig ab“ <= 3 Jahre).
Die Vergabepraxis der Zertifizierungsstellen ist unterschiedlich, wenn man ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren beantragt. Anhand des von Ihnen gewählten Beispiels sind uns folgende Gültigkeitszeitintervalle bekannt:
Zertifikat A: Gültig ab 22.08.2016 bis 21.08.2019
Zertifikat B: Gültig ab 22.08.2016 bis 22.08.2019
Zertifikat C: Gültig ab 22.08.2016 bis 23.08.2019
Somit sollte man ein Endedatum akzeptieren, was das Zeitintervall um nicht mehr als zwei Tage über die 3 Jahre hinaus vergrößert. Anhand des Beispiels ergibt sich:
Erlaubt: Gültig ab 22.08.2016 bis 24.08.2019
Nicht erlaubt: Gültig ab 22.08.2016 bis 25.08.2019
Freundliche Grüße,
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