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Regelungen zum Übertragungsweg
Regelungen zum Übertragungsweg 1.0
1.0
06.01.2017
Sehr geehrte Damen und Herren des Forum Datenformate,

in den „Regelungen zum Übertragungsweg“ steht: „Die Gültigkeit des Zertifikats darf maximal 3 Jahre betragen“.
Wie ist mit einen Zertifikat zu verfahren, das u. a. diese Informationen enthält: „Gültig ab 22.08.2016 bis 03.02.2020“?
Ist meine Interpretation richtig, dass ich bis einschließlich 21.08.2019 alle mit diesen Zertifikat signierten E-Mails, die im Rahmen der Marktkommunikation an mich gesendet werden, zu akzeptieren und die angefügte Übertragungsdatei, so diese fehlerfrei ist, zu verarbeiten habe, ich aber E-Mails, die am 22.08.2019 oder später bei mir eintreffen und mit diesem Zertifikat signiert sind nicht verarbeiten darf? Oder habe ich schon ab dem Zeitpunkt, zu dem die „Regelungen zum Übertragungsweg“ in Kraft tritt keine E-Mail, die im Rahmen der Marktkommunikation an mich gesendet wurde und mit diesem Zertifikat signiert wurde, zu akzeptieren, da das Zertifikat eine Gültigkeit von 3 Jahren und 165 Tagen hat und sich somit nicht an die Vorgabe hält, dass ein in der Marktkommunikation eingesetztes Zertifikat maximal 3 Jahre gültig sein darf?
Falls letztgenanntes der Fall ist, liegt noch eine andere Frage auf der Hand: Was muss das Endedatum sein, wenn ein Zertifikat für genau 3 Jahre gültig sein soll? Derselbe Tag und Monat, wie das Beginndatum und als Jahr ein um drei größeres als das des Beginndatums, oder der Tag des Beginndatums minus 1 und derselbe Monat, wie der des Beginndatums und als Jahr ein um drei größeres als das des Beginndatums? Welches der beiden beispielhaft genannten Zertifikate hält sich an die Vorgabe zur Gültigkeitsdauer aus den „Regelungen zum Übertragungsweg“:
Zertifikat A: Gültig ab 22.08.2016 bis 21.08.2019
Zertifikat B: Gültig ab 22.08.2016 bis 22.08.2019
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dubois

5.5.2 Parameter der und weitere Anforderungen an die Zertifikate

Das im Zertifikat genannte Gültigkeitszeitintervall darf 3 Jahre nicht übersteigen

Sehr geehrter Herr Dubois,

ab dem Inkrafttreten der „Regelungen zum Übertragungsweg“ sind nur Zertifikate zum Einsatz in der Marktkommunikation zugelassen, die ab ihrem Ausstellungsdatum maximal 3 Jahre gültig sind („Gültig bis“ minus „gültig ab“ <= 3 Jahre).

Die Vergabepraxis der Zertifizierungsstellen ist unterschiedlich, wenn man ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren beantragt. Anhand des von Ihnen gewählten Beispiels sind uns folgende Gültigkeitszeitintervalle bekannt:

Zertifikat A: Gültig ab 22.08.2016 bis 21.08.2019

Zertifikat B: Gültig ab 22.08.2016 bis 22.08.2019

Zertifikat C: Gültig ab 22.08.2016 bis 23.08.2019

Somit sollte man ein Endedatum akzeptieren, was das Zeitintervall um nicht mehr als zwei Tage über die 3 Jahre hinaus vergrößert. Anhand des Beispiels ergibt sich:

Erlaubt: Gültig ab 22.08.2016 bis 24.08.2019

Nicht erlaubt: Gültig ab 22.08.2016 bis 25.08.2019

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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