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INVOIC


19.08.2015
Ein Verteilnetzbetreiber erhält zum 01.01.2015 eine neue BDEW-Codenummer aufgrund einer Streichnung des Namenszusatzes. Alte Bezeichnung: "Netzbetreiber XY GmbH, Vormals Z GmbH", Neu: "Netzbetreiber XY GmbH". Die Steuernummer der Gesellschaft und der Eintrag im Handelsregister bleiben unverändert.

Ist der Netzbetreiber berechtigt, eine INVOIC für den Zeitraum vor der Umstellung mit der neuen Absender-Codenummer zu versenden oder muss die alte Codenummer verwendet werden, bzw. ist der Lieferant nun berechtigt, die INVOIC aufgrund falscher Absender-Codenummer für den betroffenen Zeitraum abzulehen?


Namensänderung ohne Codenummernänderung hat keine Auswirkung

Hallo Herr Cahn,

Bei einer reinen Namensänderung vergibt der BDEW keine neue Codenummer. Daher verwendet der Marktpartner in diesem Fall seine bisherige BDEW-Codenummer und es ergeben sich somit keine Änderungen in der Marktkommunikation.
Ist aufgrund rechtlicher Gegebenheiten eine neue BDEW-Codenummer für ein Unternehmen vergeben worden, muss für die Marktkommunikation ausschließlich diese neue Codenummer verwendet werden.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate



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