Hallo Herr Cahn,
Bei einer reinen Namensänderung vergibt der BDEW keine neue Codenummer. Daher verwendet der Marktpartner in diesem Fall seine bisherige BDEW-Codenummer und es ergeben sich somit keine Änderungen in der Marktkommunikation. Ist aufgrund rechtlicher Gegebenheiten eine neue BDEW-Codenummer für ein Unternehmen vergeben worden, muss für die Marktkommunikation ausschließlich diese neue Codenummer verwendet werden.
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