Sehr geehrter Tihanyi,
aus der aktuell gültigen GPKE geht hervor,
Kap. 3 Zuordnungslsiten
...
In der Zuordnungsliste sind alle Entnahmestellen des Lieferanten (also Veränderungen aufgrund Lieferbeginn, Lieferende, Ersatzversorgung), die im nächsten Monat mit der jeweiligen Bilanzkreiszuordnung geführt werden, enthalten (inklusive bestätigte Anmeldungen und bereinigt um bestätigte Abmeldungen). ...
Im weiteren ist zu finden.
...
Die Zuordnungslisten sollen als stichtagsbezogene informatorische Zusammenfassung bestätigter
Einzel-Meldungen die bilanzierungsrelevanten Daten zusammenfassen und dienen dem Lieferanten als
Grundlage für seine Energiebeschaffung und Prüfung der Bilanzierungsdaten und der
Netznutzungsrechnungen. Verbindliche Grundlage für die Zuordnung von Entnahmestellen zu
Lieferanten und zu Bilanzkreisen sind allein die ausgetauschten Einzelmeldungen. Fehler in den
Bestandslisten sind vom Lieferanten nach dem Prozess Stammdatenänderung unverzüglich zu melden
und vom Netzbetreiber für die Bestandsliste des Folgemonats zu korrigieren. ...
Somit spiegelt die Zuordsnungsliste die zuvor ausgetauschen Vorgänge. In diesen Vorgängen wurde für den ausgezogenen Kunden ein Bilanzierungsende, und für den eingezogenen Kunden ein Bilanzierungsbeginn, mitgeteilt.
Anmerkung:
Dies unter der Annahme, dass es sich um keine begrenzte Anmeldung handelt, da bei dieser nicht zwingend eine Bilanzierung stattfinden muss.
Somit könnte eine Lieferstelle in einer Zuordnungsliste auch zwei mal auftauschen, wenn das Lieferende im Betrachtungsmonat liegt.
Somit gilt eine Kombination aus Kunde - Lieferstelle - Bilanzierung (incl. Bilanierungsbeginn / Bilanzierungsende)
Daraus ergibt sich, dass der Bilanzierungsbeginn in der Zuordnungsliste zu übermitteln ist, welcher in der Bestätigung der Anmeldung übermittelt wurde.
Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate